Die räumliche Verlagerung sozialer und ökologischer Probleme, also gesellschaftlicher Konflikte, stellt ein wesentliches Merkmal »entwickelter« Industriestaaten dar, weshalb diese als Externalisierungsgesellschaften beschrieben werden. An diese soziologische Diagnose knüpft Florian Weber aus rechtswissenschaftlicher Perspektive an und verbindet sie mit der systemtheoretisch geprägten Debatte über die Fragmentierung des Rechts. Damit gelingt ihm eine wegweisende Untersuchung der konstitutiven Rolle des Rechts für die Externalisierungsgesellschaft.
Ausgehend von der Einsicht, dass Externalitäten als Normkonflikte beschreibbar sind, legt Florian Weber zunächst dar, inwiefern Externalisierung aus rechtlicher Sicht als Strategie der Konfliktbewältigung zu betrachten ist und damit das Ordnungsversprechen des Rechts plausibilisiert. Damit schließt die Arbeit eine Lücke in der Fragmentierungsdebatte, in der bislang die Frage nicht schlüssig beantwortet worden ist, wie das Recht mit Normkonflikten umgeht.
Um die Rolle des Rechts in der Externalisierungsgesellschaft beschreiben zu können, wird Externalisierung als Zusammenspiel von Inklusion und Exklusion in räumlicher Hinsicht bestimmt und die raumordnende und differenzierende Wirkung des Rechts analysiert: Das Recht fungiert als Inklusionsordnung, indem es den Markt mithervorbringt und den Nationalstaat universalisiert. Zugleich zieht das Recht – gerade im Bereich der Menschenrechte – Grenzen und wirkt dadurch als Exklusionsordnung. Damit zeigt die Arbeit auf, wie das Recht sowohl Zugriff als auch Trennung ermöglicht, eine Gleichzeitigkeit ungleicher, also fragmentierter Räumlichkeiten zur Folge hat und so das Funktionieren der Externalisierung gewährleistet.
Der Autor führt mit der Externalisierungsdiagnose und der Fragmentierungsdebatte zwei theoretisch unterschiedlich geprägte Diskurse in einen Dialog, hinterfragt und ergänzt diese Perspektiven und bereichert damit das rechtswissenschaftliche Feld von »Law and Political Economy«.