Transnationalisierung des Rechts

  • 1. 1., 2013
  • Erscheinungsjahr: 2013
  • Erscheinungsdatum: 01.12.2013
  • Hardcover
  • 432 Seiten
  • 22.2 x 14 cm
  • Fadenheftung
  • ISBN 978-3-942393-67-6
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Beschreibung


Jenseits des staatlichen Rechts und des Völkerrechts, das seinerseits einen tiefgreifenden Wandel erfährt, entsteht eine neue Form von transnationalem Recht. Kohärenz und Legitimität des Rechts sind unter diesen Umständen nur zu gewährleisten, wenn die verschiedenen Rechtsordnungen sich füreinander öffnen und gegenseitig intern berücksichtigen. Das dazu erforderliche Kollisionsrecht bildet sich allmählich heraus.
Ein responsiver Rechtspluralismus solcherart eröffnet einen Mittelweg, der zwischen staatlicher Souveränität und weltstaatlicher Universalität verläuft, zugleich aber auch radikale Partikularität vermeidet. Er kann das Spannungsverhältnis von Selbstbestimmung und Grundrechtsbindung, das dem Konzept der Verfassung innewohnt, angesichts veränderter Bedingungen aufrechterhalten.

Lars Viellechner


Lars Viellechner, geb. 1976. Studium der Rechtswissenschaft in Berlin, Paris und Yale. Rechtsreferendariat in Hamburg. Promotion an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Wissenschaftlicher Koordinator des DFG-Graduiertenkollegs 1263 'Verfassung jenseits des Staates' an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2014 Juniorprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, Verfassungstheorie, Rechtsphilosophie, Transnationales Recht an der Universität Bremen.

Pressestimmen


[…] by developing a two-directional, inter-legal theory of transnational law, the author, at least implicitly, makes a ground-breaking contribution to explaining the possible constitutional foundations of the transnational legal domain.
Christopher Thornhill, Zeitschrift für Rechtssoziologie 2017; 37(1).
Mit diesen sorgfältig aufeinander abgestimmten Gedankenschritten hat Viellechner ein Konzept des transnationalen Rechts von beeindruckender Geschlossenheit entwickelt. Empirisch gehaltvoll ist es durch sorgfältige Sekundäranalysen zahlreicher Studien, welche die Entwicklung nichtstaatlicher Rechtsordnungen belegen; besonders eindrücklich sind hier seine Detailanalysen zum Recht des Internets.
Gunther Teubner, Juristenzeitung 10/2015.