Ich ist der*die andere. Diese Erfahrung kann verschiedenste Formen annehmen, kann auf Machtkonstellationen, Konflikte und Unterschiede verweisen – aber auch auf die Idee der Gegenseitigkeit. Deren Reflexion, das Durchdenken ihrer Implikationen, hat wesentlich zur Entwicklung unseres modernen Rechts- und Verfassungsverständnisses beigetragen. In dieser Spur bewegt sich das vorliegende Buch, um die Elementargrammatik dieses Verständnisses zu verdeutlichen.
Dass ich die andere oder der andere bin, kann Ausdruck eines asymmetrischen Verhältnisses sein, kann Macht bekräftigen, Marginalisierung bedeuten, Konstruktion von Differenz als Othering: »sie ist das Andere«, heißt es bei Simone de Beauvoir. Dass ich der oder die andere bin, kann auch die Projektion eines Feindes sein – Feind ist, laut Carl Schmitt, »eben der andere, der Fremde«. Das »Je est un autre« (Arthur Rimbaud), die Erfahrung, dass ich ein anderer ist, kann mich auf die nichtidentischen, unbewussten und auseinanderstrebenden Anteile meiner selbst aufmerksam machen.
Dass ich die andere oder der andere bin, kann aber auch auf ein symmetrisches und bewusstes, ineinanderstrebendes und gleichberechtigendes Verhältnis verweisen, nicht nur im formellen Sinne, sondern auch als unterstützendes und solidarisches Verhältnis: Dasein als »Sein für Anderes« (Hegel). Diesem Verhältnis spürt Jochen Bung in vorliegendem Essay nach. Dies nicht zuletzt, damit es in Anbetracht gegenwärtiger Gefährdungen nicht vergessen wird oder verloren geht. Dabei möchte das Buch auch klassische Texte aufgreifen und neu lesen, vor allem Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts.